Satzung „Ba(a)r Böcke Blumberg ´08“, Fanclub des 1.FC Köln
§1 Name
Name des Vereins: Ba(a)r Böcke Blumberg ´08
Gründungsdatum: 12.12.2008
Sitz: 78176 Blumberg
Eingetragen im Fanclubregister des 1.FC Köln: 07.11.2009
§2 Zweck des Vereins
Der Fanclub „Ba(a)r Böcke Blumberg“ hat sich zum Zweck der Unterstützung unseres 1.FC KÖLN zusammengeschlossen. Der Fanclub beteiligt sich an gemeinschaftlichen Aktionen und führt ggf. auch selbst welche durch.
§3 Mitgliedschaft
Vereinsmitglied können volljährige Personen werden, wenn Sie mit der Satzung im vollem Umfang einverstanden sind und dem Verein dienlich sein wollen.
Über eine Mitgliedschaft wird in der Vorstandschaft beraten und entschieden.
Jugendliche unter 18 Jahren werden bis zu ihrer Volljährigkeit als passives Mitglied geführt. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres wird über eine aktive Mitgliedschaft in der Vorstandschaft beraten und entschieden.
Jedes Vereinsmitglied ist angehalten die Belange des Vereins und deren Mitglieder intern sowie in der Öffentlichkeit angemessen und respektvoll zu vertreten.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder dem Tod des Mitglieds.
Der Gesamtvorstand kann den Ausschluß eines Mitgliedes beschließen. Der Ausschluß ist in schriftlicher Form und einer Begründung an das Mitglied auszuhändigen.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der bis dahin geleisteten Beiträge und eventueller Spenden besteht nicht!
Alle persönlich eingebrachten Dinge, die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, müssen umgehend zurückgegeben werden. Ebenfalls müssen alle, dem Verein gehörenden und zur Verfügung gestellten Dinge, an den Verein zurückgegeben werden.
§5 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 11,11 €/Monat, der immer zum 11. des Monats überwiesen wird.
§6 Organe des Vereins
Die Vereinsorgane bestehen aus dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.
§7 Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Präsident
2. Präsident
1. Kassierer
2. Kassierer
Schriftführer / Kassenprüfer
Eventmanager
Zeugwart
Die Abwahl des Vorstandes kann aus wichtigem Grund eine Neuwahl erforderlich machen. Hierzu ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Zur Neuwahl des Vorstands bedarf es der einfachen Mehrheit (51%) der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand ist in der Entscheidung über die notwendigen Beschlüsse und Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft frei. Er entscheidet durch Beschluss in Vorstandssitzungen.
Kleingeschäfte im Wert bis € 100,00 bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Geschäfte darüber hinaus bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit und sind begrenzt auf 2/3 des Vermögens des Fanclubs.
Im Falle einer Pattsituation bei der Abstimmung, hat der 1.Präsident das doppelte Stimmrecht um Beschlussfähigkeit zu gewährleisten.
§8 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird von den Mitgliedern vorgeschlagen. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Der Vorstand muss mit einer einfachen Mehrheit (51%) gewählt werden. Ansonsten bedarf es einem weiteren Wahlgang.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Zeit von zwei Jahren gewählt.
§9 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechtes auf andere Mitglieder ist nicht möglich. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
1 Entgegennahme des Wahlvorschlages, Abberufung und Entlastung des Vorstandes
2 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsauflösung
3 Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung ergeben
Die Mitgliederversammlungen finden unregelmäßig statt. Termine werden vom 1. und 2. Präsidenten festgelegt und vor Ende der Sitzung bekanntgegeben. Möglich ist es auch eine Mitgliederversammlung 14 Tage vor der Durchführung, per SMS, eMail oder schriftlich anzukündigen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit erfasst (51%).
§10 Protokollierung
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer an die einzelnen Mitglieder zur Information weitergeleitet werden muss.
§11 Vereinskonto
Vereinskonto besteht bei der Sparkasse - Schwarzwald - Baar (Daten auf Anfrage)
§12 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins ist nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gültig. Das Restguthaben auf dem Vereinskonto wird wohltätigen Zwecken zugeführt.
§ 11 Haftung
Der Vorstand haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seinen Mitgliedern gegenüber bei der Vornahme von Handlungen im Interesse der Gemeinschaft.
Der Fanclub übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden. Hierfür haften die Mitglieder persönlich. Für mutwillige Schäden sind die verursachenden Mitglieder persönlich haftbar.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte teile der aufgeführten §§ unwirksam sein, so ist der Rest der Satzung hiervon nicht betroffen.
Grundsätzlich gelten für diesen Sachverhalt die Regelungen nach BGB.
Blumberg, den 07.11.2009
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